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Hörverarbeitungsstraining

Die deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie beschreibt eine „Hörverarbeitungsstörung“ wie folgt: „Eine auditive Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn zentrale Prozesse des Hörens gestört sind. Zentrale Prozesse des Hörens ermöglichen die Analyse von Zeit-, Frequenz- und Intensitätsbeziehungen akustischer oder auditiv- sprachlicher Signale, Prozesse der binauralen Interaktion (z.B. zur Geräuschlokalisation, Lateralisation und Störgeräuschbefreiung) und der dichotischen Verarbeitung (gleichzeitiges Hören/Verarbeiten). Es handelt sich dabei um ein Defizit der Informationsverarbeitung, das spezifisch für die auditive Sinnesmodalität ist. Das Ergebnis im Tonschwellenaudiogramm ist dabei unauffällig."

Umgangssprachlich gilt es sich zu vergegenwärtigen, dass Hören – wie alle Sinnesprozesse – ein höchst komplexes Gebilde sind. Zunächst muss ich zuhören können (Aufmerksamkeit/Reizfilterung), und dies über einen längeren Zeitraum (Konzentration). Dann gilt es, dass Gehörte (die Information) zu verarbeiten, d.h. vergleichen und erinnern mit dem, was mit schon bekannt ist (Gedächtnis). Ja, ich muss sogar die wahrgenommenen Töne rekapitulieren und das auch noch in der richtigen Reihenfolge (Buchstaben/Silben/Wörter), um es in der richtigen Reihenfolgen in einen sinnvollen Zusammenhang zu stellen.

Logischerweise führen Fehler in der Wahrnehmungsverarbeitung Hören zu Fehlern. Diese schlagen sich häufig in Lernschwierigkeiten nieder, u.a. Lese- und/oder Rechtschreibschwäche, aber auch im alltäglichen Umgang (Hört nicht zu! Vergisst immer alles! Leicht ablenkbar!). Ergeben sich infolge der ärztlichen Diagnose und der ergotherapeutischen Befunderhebung Anhaltspunkte für eine entsprechende Einschränkung, so wird diesen mit Maßnahmen der Sensorischen Integrationstherapie begegnet, begleitet von speziellen computergestützten Anwendungen.